§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31.03. oder 30.09. eines Jahres).
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Semester, wenn er nicht spätestens einen Monat vor En-de des jeweiligen Semesters durch den Studierenden schriftlich gekündigt wird (s. § 5, Abs. 2).
§ 2 Gebühren
Die Gebühr für die Nutzung des Zugangs zum Studentennetz der Universität Potsdam beträgt 30,00 € pro Semester und wird erstmalig bei Vertragsabschluss fällig und danach zu Beginn jedes Semesters (01.04. oder 01.10.). Die Gebühr ist spätestens 14 Tage nach Freischaltung des Netzzugangs auf das Bankkonto der Universität Potsdam zu überweisen:
Kontoinhaber: Landeshauptkasse Brandenburg
Bankinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen
BIC/Swift: WELADEDDXXX
IBAN: DE09300500007110402844
Verwendungszweck: 110 660 000 0653 - Name, Vorname, Matrikelnummer
Der Verwendungszweck ist für die korrekte Zuordnung der Zahlung erforderlich!
Die Gebühr ist nicht teilbar und nicht rückerstattungsfähig, unbeschadet ob das Vertragsverhältnis vorzeitig vor Ende eines jeweiligen Semesters gekündigt wird.
§ 3 Haftung
Der Anschluss eines Rechners seitens des Studierenden an das Studentennetz der Universität Potsdam erfolgt auf eigene Gefahr. Entsprechende Richtlinien zum ordnungsgemäßen Betrieb sind in der Nutzerordnung für das Potsdamer Studentennetz geregelt.
Die Universität Potsdam übernimmt keine Haftung für das korrekte Funktionieren der von ihr betriebe-nen Anlagen. Ansprüche des Studierenden gegenüber der Universität Potsdam sind insoweit ausge-schlossen. Das gilt insbesondere für die von der Universität Potsdam bereitgestellte Software sowie für die Richtigkeit von Ergebnissen und für die Einhaltung von Terminen.
§ 4 Datenschutz
Die für den Betrieb des Netzwerkes erforderlichen Nutzerdaten werden nach Maßgabe der daten-schutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Die erforderlichen Angaben ergeben sich aus dem Antragsformular. Jeder Nutzer kann Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten.
Zur Lösung technischer Probleme und zum Erhalt des Netzbetriebes behält sich die ZIM das Recht vor, Daten und Verbindungen zu protokollieren.
§ 5 Kündigung
Der Studierende kann diesen Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Studierende den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende des jeweiligen Semes-ters, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Semester. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der Universität Potsdam maßgeblich.
Die Universität Potsdam kann den Vertrag außerordentlich, d. h. ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Studierende vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Verpflichtungen aus diesem Ver-trag, insbesondere gegen die jeweils gültigen Benutzungsordnungen verstößt und den Netzwerkzu-gang im Sinne der Nutzerordnung missbraucht.
§ 6 Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.